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von prakti kant

Wichtig für Eltern von angehenden Erst- und Zweitklässlern

Oering In Schleswig-Holstein haben Eltern das Recht, darüber zu entscheiden, wo ihr Kind die 1. Klasse der Grundschule besuchen soll – unabhängig davon, was die „zuständige Grundschule“ dazu sagt.
Und: Das gilt auch für einen Schulwechsel, wenn die aufnehmende Grundschule nach Klasse 1 dazu bereit ist.
Das ist wichtig, nicht nur für angehende Erstklässler in Oering, sondern auch darüber hinaus. Und dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Eltern für ihr Kind bereits einen Grundschulplatz haben, zum Beispiel in der Umgebung von Oering.
„Sie als Eltern sind, wenn Sie es wünschen, berechtigt, sich auch jetzt noch für eine andere Grundschule zu entscheiden“, erklärt Egon Boesten, Leiter der Leibniz Privatschule Kaltenkirchen, die die Grundschule Oering als Zweigstelle ab 1. August 2026 betreiben will. Zum Schuljahresbeginn 2026/27 soll es mit einer ersten und zweiten Klasse beginnen. Eltern, die neben dem Schulvertrag einen Betreuungsvertrag abschließen, können ihr Kind schon ab 1. August „in die Schule“ schicken.
Die Einschulungsfeier für die angehenden Erstklässler (und auch Zweitklässler) ist an der Leibniz Privatschule seit Bestehen der Schule immer am Sonnabend vor dem ersten Schultag.
Diese Tradition wird auch in Oering fortgesetzt. Die Einschulung für die Grundschüler, Klasse 1 und 2, in Oering ist am Sonnabend, 15. August, 11 Uhr.
Für Informationen und Aufnahmegespräche ist die Schule unter der E-Mail-Adresse oering@leibniz-privatschule. de zu erreichen.  em