Yavuz Kagan Temel soll zurück in die Türkei: Mediziner floh aus der Ukraine und soll jetzt abgeschoben werden

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Yavuz Kagan Temel soll zurück in die Türkei: Mediziner floh aus der Ukraine und soll jetzt abgeschoben werden

Der Mediziner Yavuz Kagan Temel ist aus der Ukraine geflohen. In Wahlstedt hat er Saskia Cymbala kennengelernt und geheiratet. Jetzt soll er zurück in seine türkische Heimat, die er vor mehr als zehn Jahren verlassen hat.Foto: ohe

Wahlstedt (ohe). Yavuz Kagan Temel ist Krankenpfleger und Physiotherapeut. Fachkräfte wie er werden dringend gesucht. Doch der 29-Jährige Türke darf nicht arbeiten. Temel lebte zehn Jahre lang in der Ukraine und studierte dort Medizin. Er will Arzt werden. Nur das letzte Examen fehlt im noch. Der Krieg in der Ukraine zwang ihn zur Flucht. Im August des vergangenen Jahres kam er nach Deutschland.

„Man hat mir gesagt, ich müsse einen Asylantrag stellen“, erklärt Yavuz Kagan Temel. Das tat er. Heute glaubt er, dass das ein Fehler war. Denn als Türke wurde sein Asylantrag abgelehnt. Er klagte dagegen und verlor. Seither ist Yavuz Kagan Temel ausreisepflichtig. Am 15. Juni läuft seine Duldung ab. Anders als andere Asylbewerber bekommt Yavuz Kagan Temel kein Geld vom Staat.

Temel war nach seiner Flucht zunächst in der Gemeinschaftsunterkunft in Boostedt untergebracht. Später kam er in den Levo-Park nach Bad Segeberg. Bei einem Friseurbesuch lernte er Türken kennen, mit denen er heute befreundet ist. Bei ihnen hielt er sich oft auf. In Wahlstedt traf Yavuz Kagan Temel Saskia Cymbala. Die 32-jährige Restaurantleiterin lud ihn auf den Weihnachtsmarkt nach Lübeck ein. Dort  verliebte sich das Paar. „Am  ersten Februar haben wir geheiratet“, sagt Saskia Cymbala. Die Heirat erfolgte online nach amerikanischem Recht. Eine Aufenthaltsgenehmigung erhielt Yavuz Kagan Temel nicht. Auch den Namen Temel durfte Saskia Cymbala nicht annehmen.  „Das Finanzamt hat meinen neuen Familienstand anerkannt“, berichtet Saskia Cymbala und wundert sich über die unterschiedliche Behandlung.

Online geschlossene Ehen werden in Deutschland nicht anerkannt. Die Ehe muss persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Yavuz Kagan Temel und Saskia Cymbala wollen die Eheschließung in Deutschland nachholen. Dafür fehlen ihnen aber noch Unterlagen.

In den zehn Monaten, die er in Deutschland lebt, hat er bereits gut deutsch gelernt. Mit seiner Frau lernt er täglich weiter, denn Yavuz Kagan Temel möchte unbedingt in Deutschland bleiben. Einen Job zu finden, ist für ihn nicht schwer. Das Medizinische Versorgungszentrum Wahlstedt, die Kliniken in Rickling und auch ein Altenpflegeheim haben ihm gegenüber Interesse bekundet. Doch Yavuz Kagan Temel hat keine Arbeitserlaubnis. Wenn Saskia Cymbala von der drohenden Abschiebung spricht, kommen ihr die Tränen. Allein zurück in die Türkei will sie ihren Mann nicht gehen lassen. „Dann gehe ich mit“, steht für sie fest. Yavuz Kagan Temel würde dann versuchen, als Fachkraft eine Einreisegenehmigung und Arbeitserlaubnis  zu bekommen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz macht dies vermutlich möglich.

Für Saskia Cymbala ist diese bürokratische Vorgehensweise völlig unverständlich. „Es ist Schwachsinn, eine hochqualifizierte Fachkraft abzuschieben“, ärgert sie sich. „Mein Mann bekommt kein Geld vom Staat und lebt in meiner Wohnung“, sagt sie.

„Bei einer Duldung besteht im übrigen die Möglichkeit, von der Ausländerbehörde eintragen zu lassen, dass mit Zustimmung der Ausländerbehörde eine Arbeitsaufnahme möglich ist. Der Betroffene kann dann einen Arbeitsplatz suchen und mit der Zusicherung des Arbeitgebers, ihn einzustellen, die Arbeitserlaubnis beantragen.  Dies ändert allerdings nichts daran, dass der Betroffene immer noch lediglich geduldet wäre“, erklärt die Rechtsanwältin Iris Reitt aus Klein Rönnau. Sie ist keine Fachanwältin für Asylrecht/Ausländerrecht, gab Basses Blatt aber trotzdem Auskunft.

Sie empfiehlt durch einen Fachanwalt für Ausländerrecht prüfen zu lassen, ob für Yavuz Kagan Temel die Möglichkeit besteht, sein Studium in Deutschland fortzuführen.


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