Nachbargemeinden übernehmen Forstgutsbezirk Buchholz
Bad SegebergHätte der Besitz der Familie Bismarck im Sachsenwald nicht als Steueroase Schlagzeilen gemacht, wäre im Forstgutsbezirk Buchholz wohl noch alles beim Alten geblieben. So aber beschloss der Landtag die Eingemeindung der vormals gemeindefreien Forstgutsbezirke im Land. Im Sachsenwald musste die Landesregierung die Eingliederung regeln. Die Nachbargemeinden des Forstgutsbezirks Buchholz einigten sich selbst.
Die Beteiligten betonten die schnelle, konstruktive und freiwillige Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. Die Zusammenarbeit sei vorbildlich gewesen, lobte Staatssekretär Dr. Sönke Schulz bei der Abschlussveranstaltung in Bad Segeberg. Innerhalb eines guten halben Jahres einigten sich die Gemeinden auf eine Aufteilung des gut 40 Quadratkilometer großen Gebietes mit etwa zwei Dutzend Einwohnern. Damit wurde ein historisches Konstrukt beendet, das seit 1927 bestanden hatte und bereits mehrfach diskutiert worden war.
Die Fläche ging zu etwa 57 Prozent an die Gemeinde Heidmühlen, zu knapp 43 Prozent an die Gemeinde Bark, während ein kleiner Anteil von 0,3 Prozent in die Gemeinde Rickling eingegliedert wurde. Die Verwaltungsaufgaben hatten zuvor bei den Förstern gelegen.
Zentrale Themen wie Brandschutz, Feuerwehrzuständigkeiten, Brunnen, Straßen, steuerliche Fragen und Verwaltung wurden frühzeitig geklärt. Die Verantwortung für Infrastruktur und Waldbrandschutz bleibt weitgehend bei den Landesforsten. Ein bestehendes Waldbrandschutzkonzept wird fortgeführt.
Etwa zwei Dutzend Menschen wohnen in dem Forstgutsbezirk. Sie sind jetzt Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Heidmühlen und haben erstmals eine richtige Postadresse. Das Fehlen dieser Adresse hatte in der Vergangenheit zu Problemen bei der Postzustellung, bei Bankgeschäften und bei Verwaltungsvorgängen geführt.
Der Forstgutsbezirk Buchholz gehört den Landesforsten Schleswig-Holstein. Diese müssen künftig Grundsteuer an die Gemeinden zahlen. Der Direktor der Landesforsten, Dr. Chris Freise, schätzt den Betrag auf 15.000 Euro jährlich. ohe