L 68: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwischen Blunk und Tensfeld 

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von Gerald Henseler

L 68: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwischen Blunk und Tensfeld 

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) muss ab so-fort auf der Landesstraße 68 im Bereich Imberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 Stundenkilometer reduzieren. Das vorhandene Tempo-70-Ende-Verkehrzeichen in diesem Bereich wird abgedeckt. Im Rahmen der Streckenkontrolle hat der LBV.SH zwischen Blunk und Tensfeld starke Schäden (Ausbrüche und Verdrückungen) am Fahrbahnrand festgestellt.

Die Geschwindigkeitsreduzierung erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit (§ 4 FStrG) und zur Vermeidung weiterer außerordentlicher Schäden an der Straße (gemäß § 45 Abs. 2 StVO). Polizei, Verkehrsbehörde des Kreises, das Ordnungsamt und die Gemeinde wurden über die Anordnung informiert.


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