Hürdenreicher Weg bis zur Hochzeit mit geschiedenem Ägypter: Urlaubsliebe auf dem Prüfstand

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von Gerald Henseler

Hürdenreicher Weg bis zur Hochzeit mit geschiedenem Ägypter: Urlaubsliebe auf dem Prüfstand

Bad Segeberg (ohe). Bei einem Urlaub im ägyptischen Hurghada lernte Diana Heise (Name von der Redaktion geändert) ihren Traummann kennen. Die Bad Segebergerin war nach einer Scheidung wieder Single. Maged El Baha sieht toll aus und lud sie ein, Städte abseits der touristischen Zentren zu besuchen.  „Seine Mentalität hat mich interessiert“, sagt Diana Heise. Schnell kamen sie sich näher und verliebten sich.

Über zwei Jahre ist das her. Zwei bis drei Mal im Jahr fährt Diana Heise seither nach Ägypten, um ihren  Freund zu sehen. „Er wäre gern einmal zu mir nach Deutschland gekommen, doch er bekommt kein Visum“, sagt Diana Heise. Vieles haben Diana und Maged seither versucht, um öfter beieinander zu sein. Nun möchten sie heiraten, um endlich zusammen leben zu können. Doch auch das ist nicht so einfach. Maged El Baha war schon einmal mit einer Deutschen verheiratet. Eheschließung und Scheidung fanden in Ägypten statt.

Wer heiraten möchte, muss nach deutschem Recht ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Das soll Doppelehen vermeiden. Diana Heise hat das beantragt.  „Wer in Ägypten geschieden wurde, muss nachweisen, dass die Ehe auch nach deutschem Recht geschieden wurde“, erklärt Bad Segebergs Standesbeamtin Tanja Fakhoury.  Eine in Ägypten geschlossene Ehe ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig. Doch Scheidungen sind  in Ägypten widerrufbar und müssen daher von einem deutschen Gericht anerkannt werden.  „Das ist kein Einzelfall“, sagt Tanja Fakhoury. Oft stolpern die beteiligten Personen erst nach Jahren darüber, nämlich dann, wenn sie erneut heiraten wollen. Da die ehemalige Frau von Maged El Baha in Braunschweig lebt, muss das dortige Gericht die Scheidung anerkennen.

Beim Oberlandesgericht Braunschweig haben  Diana Heise und Maged El Baha sich um die Anerkennung der Scheidung bemüht. Doch dem Gericht fehlt der Nachweis, dass die Scheidung rechtskräftig ist und kein Widerruf erfolgte.

Etwas Hoffnung macht dem Paar die Auskunft der Deutschen Botschaft in Kairo. „In Ihrem Fall handelt es sich vermutlich um eine kleine Bainuna, die erste Scheidung des Paares. Diese wurde registriert und ist damit wirksam. Weitere Aussprüche müssen nicht erfolgen. Sofern aus dem Familienbuch, beziehungsweise dem Einzelregisterauszugs des Antragstellers keine neue Ehe hervorgeht, ist der Familienstand Ihres Verlobten weiter geschieden. Widerruflich heißt nur, dass die Eheleute sich neu heiraten können, dazu brauchen Sie aber einen neuen Ehevertrag“, schreibt die zuständige Konsulatssekretärin.

Elisabeth Schwarz von der Pressestelle des Auswärtigen Amtes erklärt: Nach unserer Kenntnis wird im ägyptischen Recht zwischen drei Arten von Scheidungen unterschieden. Nur bei der mündlichen Scheidung, die nicht registriert wird, ist es möglich, dass die Ehegatten sich nach der Scheidung ohne neuen Ehevertrag erneut heiraten. Die beiden anderen Arten der Scheidung werden registriert, eine erneute Eheschließung der Ehegatten miteinander ist nur mit einem neuen Ehevertrag möglich. Die Anerkennung ausländischer Urkunden liegt in der Zuständigkeit der inländischen Behörde, bei der sie vorgelegt wird.“

Maged El Baha ist im Personenstandsregister als geschieden eingetragen. „Seine geschiedene Frau hat die Scheidung in Deutschland nie anerkennen lassen“, erklärt Tanja Fakhoury. Deshalb kann die Standesbeamtin Maged El Baha das Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellen.

Diana Heise ist derzeit gerade bei ihrem Verlobten in Ägypten. „Wir sind jetzt schon wieder ein bisschen zuversichtlich. Ich hoffe, dass wir nicht wieder enttäuscht werden.  Es ist echt alles verrückt“, schreibt sie. Sollte alles nicht klappen, will sie Maged El Baha in Ägypten heiraten. Sie hofft, dass die Ehe dann auch in Deutschland anerkannt wird.


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