Hausbesitzer sind für Eichung der Gartenwasserzähler selbst zuständig

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von Gerald Henseler

Hausbesitzer sind für Eichung der Gartenwasserzähler selbst zuständig

Wahlstedt (ohe). Es geht zwar nur um 45,64 Euro. Die hat Ulrich Billhofer längst bezahlt. Doch darüber, wie es zu der Nachzahlung an den Zweckverband Mittelzentrum Baad Segeberg Wahlstedt (ZVM) kam, ärgert er sich noch immer. In einem maschinell erstellten Schreiben informierte ihn der ZVM darüber, dass sein Gartenwasserzähler seit mindestens 2018 nicht mehr geeicht sei. „Zu dem Zeitpunkt konnte ich gar nicht mehr reagieren“, sagt Billhofer. Er hätte sich gewünscht, dass der Zweckverband ihn früher auf diese Tatsache aufmerksam macht. Schließlich waren gerade Mitarbeiter der EWS in seinem Haus und tauschten den Hauptwasserzähler aus. Billhofer hätte sich gewünscht, dass der ZVM auch gleich den Austausch oder Eichung des Gartenwasserzählers angeboten hätte. Beim ZVM vermisst er den Servicegedanken.

In seinem Schreiben informiert der ZVM Billhofer darüber, dass die Installationskosten für einen neuen Gartenwasserzähler zwischen 60 und 200 Euro betragen würden. Nachdem Handwerksbetriebe sehr zurückhaltend auf Billhofers Anfrage nach dem Zähleraustausch reagierten, kaufte er selbst einen neuen Zähler und baute ihn ein.

„Gartenwasserzähler müssen von einem Fachmann eingebaut werden“, erklärt Daniela Schaffrath vom Zweckverband Mittelzentrum. Für Hausbesitzer kann sich der Einbau eines Gartenwasserzählers lohnen. Mit ihm können sie nachweisen, dass das Wasser nicht in die Schmutzwasserkanäle gelangt ist. Der Zweckverband reduziert dann bei der Abgabenberechnung die Wassermenge um diese Menge. Dafür ist allerdings ein Antrag nötig. Hausbesitzer können sich den unter anderem auf der Webseite des ZVM www.zvm-badsegeberg-wahlstedt.de herunterladen. Mit dem Antrag muss die Rechnung eines Fachbetriebes eingereicht werden.

„Etwa jeder zweite Hausbesitzer nutzt diese Möglichkeit“, sagt Daniela Schaffrath. Bei dem Neueinbau eines Zählers garantieren die Hersteller sechs Jahre für die ordnungsgemäße Funktion. Danach müssen Zähler ausgetauscht oder geeicht werden. „Dafür ist jeder Hausbesitzer selbst zuständig. Das ist wie bei der TüV-Prüfung für das Auto“, sagt Daniela Schaffrath.

Im vergangenen Jahr hatte der ZVM eine ganze Reihe von Hausbesitzern angeschrieben, deren Gartenwasserzähler älter als sechs Jahre waren und nicht neu geeicht wurden. „Fast alle haben Fachbetriebe gefunden, die die Zähler ausgetauscht haben“, erklärt Schaffrath.

Bei Hauswasserzählern ist es anders. Bei denen kümmert sich der Frischwasserversorger EWS um Einbau und Eichung. Mit der Schmutzwasserentsorgung hat die EWS nichts zu tun.


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