Redakteure vom Dienst

Sie haben eine interessante Geschichte? Kontaktieren Sie unsere Redakteure vom Dienst.

Gerald Henseler
Tel. 04551 - 99 00-30
Fax 04551 - 99 00-33
E-Mail

Dirk Marquardt
Tel. 04551 - 99 00-31
Fax 04551 - 99 00-33
E-Mail

von Gerald Henseler

Busse benötigen mehr Platz: Kritik an neuer Unterführung

Ein Bus fährt auf einer Straße im Grünen.

Bad SegebergAcht Monate lang haben Bauarbeiter die Unterführung der B 206 in Bad Segeberg modernisiert. Die Wege für Fußgänger wurden verbessert, Gefahrenstellen für Radfahrer im Rampenbereich entschärft und ein neues Beleuchtungskonzept sorgt für mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität bei Dunkelheit. Zudem entstanden neue Sitzgelegenheiten mit Pflanzbeeten.
Doch nicht alle sind mit der Umgestaltung zufrieden. „Hier fährt man sich mit dem Bus bestenfalls die Reifen kaputt“, kritisiert Marc Berg, Geschäftsführer des Busunternehmens Mitreisen in Bad Segeberg. Fahrerinnen und Fahrer seines Unternehmens queren die Unterführung täglich mehrfach. Dort, wo der Radweg durch Markierungen von der Fahrbahn getrennt ist, gebe es keine Probleme. Kritisch sei jedoch der Bereich, in dem der Gehweg zulasten der Fahrbahn verbreitert wurde.
„Wir brauchen 2,60 bis 2,80 Meter pro Fahrspur, um gefahrlos aneinander vorbeizukommen“, sagt Busfahrer Lino Fennenberg. Ein Kollege habe die Fahrbahnbreite gemessen. In Fahrtrichtung Südstadt betrage sie an einer Stelle lediglich 2,20 Meter. Zudem verlaufe die Strecke in einer Kurve. „Mit einem Bus muss ich weiter ausholen, sonst fahre ich mit dem Heck über den Kantstein“, erklärt Fennenberg. Die Gelenkbusse der Autokraft benötigten sogar noch mehr Platz.
„Wer das geplant hat, nimmt die Gefährdung der Fahrgäste in Kauf“, sagt Berg. Die Strecke sei kurvig und schlecht einsehbar. „Wenn wir stark bremsen müssen, stürzen stehende Fahrgäste leicht.“
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sieht im Regelfall eine Fahrstreifenbreite von mindestens 2,75 Metern vor. Eine Unterschreitung auf 2,60 Meter ist lediglich auf kurzen Streckenabschnitten zulässig, auf 2,20 Meter nur dann, wenn die Fahrbahn ausschließlich vom Pkw-Verkehr genutzt wird. Zudem weist die Regelung darauf hin, dass bei häufigem Verkehr größerer Fahrzeuge breitere Fahrstreifen erforderlich sein können.
Die Stadt Bad Segeberg verweist dagegen auf die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) sowie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Für Bauamtsleiter Hans Christian Mohr stellt die Umgestaltung einen Kompromiss dar.
„Im Bereich zwischen der Rampenauffahrt zur Feuerwehr und der Gorch-Fock-Straße ist die verfügbare Breite durch die örtlichen Gegebenheiten begrenzt“, erläutert Mohr. Von der Gesamtbreite müssten die vorgeschriebenen Mindestbreiten für den Gehweg in Richtung Innenstadt von 2,50 Metern sowie für den kombinierten Geh- und Radweg stadtauswärts mit 3,25 Metern abgezogen werden.
Im unteren Abschnitt stehe bei einer Fahrbahnbreite von mindestens 6,25 Metern je Fahrtrichtung eine Breite von 3,25 Metern zur Verfügung. Deshalb sei dort der Radfahrstreifen mit einer durchgezogenen Linie markiert. Im oberen Abschnitt betrage die Fahrbahnbreite mindestens fünf Meter, sodass je Fahrtrichtung 2,50 Meter verbleiben. Dort sei ein Schutzstreifen mit gestrichelter Markierung angelegt worden.
„Ein Bus, der für eine Begegnung mehr Platz benötigt, darf im Bedarfsfall die gestrichelte Mittellinie oder die gestrichelte Markierung des Schutzstreifens überfahren“, erklärt Mohr.
Die Unterführung Am Landratspark zählt zu den wichtigsten Verkehrsachsen für den Busverkehr in Bad Segeberg. Autokraft, VKP und Mitreisen nutzen die Strecke täglich mit mehreren Linien. Auch die Schulbusse aus Richtung Klein Rönnau fahren durch die Unterführung. ohe