Boostedt und Neumünster schlossen Vertrag Kasernengelände wird zum Gewerbe- und Logistikpark

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von Gerald Henseler

Boostedt und Neumünster schlossen Vertrag Kasernengelände wird zum Gewerbe- und Logistikpark

Boostedt (ohe). Vor sieben Jahren zog die Bundeswehr aus Boostedt ab. Seither bemüht sich die Gemeinde Boostedt um eine Umwandlung der ehemals militärisch genutzten Fläche in eine zivile Nutzung. Die Landesplanung setzte der Gemeinde allerdings Grenzen. Ohne Zustimmung der Nachbarstadt Neumünster als Zentralort durfte Boostedt seine Pläne nicht umsetzen.

Jetzt sind sich Neumünster und Boostedt einig. Bürgermeister Hartmut König und Oberbürgermeister Tobias Bergmann unterzeichneten im Hof Lübbe für das B-Plan Gebiet. Gemeinsam wollen Boostedt und Neumünster das Kasernengelände zu einem Gewerbe- und Logistik (GeLo) -Park umwandeln. Die Konversion erfolgt in zwei Abschnitten. Zunächst wird eine 19 Hektar große Fläche im Osten des ehemaligen Kasernengeländes umgewandelt. Hier sind die Kasernengebäude bereits abgerissen. Die Tietje Gruppe hat dort mit den Erschließungsarbeiten begonnen. Auf einer Fläche von fünf Hektar will sich hier ein Logistikunternehmen niederlassen. Der Vertrag ist bereits unterzeichnet. Im zweiten Abschnitt sollen weitere 16 Hektar ehemalige Kasernenfläche in einen Gewerbe-Innovationspark umgewandelt werden.

Boostedts Bürgermeister Hartmut König freut sich über die Zusammenarbeit mit Neumünster. Es sei ökologisch sinnvoll, bereits versiegelte Flächen gewerblich zu nutzen, so König. „Hier wird keine grüne Wiese platt gemacht“, sagt König. Der Stadt Neumünster fehlen geeignete Flächen in dieser Größenordnung. Die anfallende Gewerbesteuer teilen sich Boostedt und Neumünster.

„Interkommunale Zusammenarbeit sei mehr als die Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebietes“, betont Neumünsters Oberbürgermeister Tobias Bergmann. Er sieht in der  Vertragsunterzeichnung auch ein Signal an andere Umlandgemeinden seiner Stadt. „Zusammenarbeit klappt nur, wenn man sich vertraut“, meint Hartmut König. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben die Vertragspartner in einem Paragrafen schriftlich festgehalten.


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