Amt Itzstedt fördert 100 Mini-Solaranlagen: Eigenen Strom aus Sonnenenergie erzeugen

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von Dirk Marquardt

Amt Itzstedt fördert 100 Mini-Solaranlagen: Eigenen Strom aus Sonnenenergie erzeugen

Thorsten Harderup zeigt die Mini PV-Anlage auf dem Dach seines Hauses in Itzstedt. Der so erzeugte Strom wird über einen Wechselrichter per Stecker ins Haus-Stromnetz eingespeist und sollte zur Kosteneinsparung dann verbraucht werden, wenn er entsteht.Fo

Itzstedt (em). Das Amt Itzstedt fördert, dank der Unterstützung der Gemeinden Itzstedt und Nahe und der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH), die Errichtung von sogenannten Mini-Solaranlagen im gesamten Amtsbereich Itzstedt. Der ländliche Zentralort Nahe/Itzstedt und die EKSH stellen dafür einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.

Die Mini-Solaranlage (oft auch Balkonkraftwerk, Balkon-Solaranlage, Stecker Solargerät oder Mini-PV genannt) besteht aus bis zu drei Photovoltaikmodulen und einem Wechselrichter. Dieser Wechselrichter wandelt den durch die PV-Module erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um und führt diesen dem eigenen Haus-Stromnetz zu. Mit den steckerfertigen Geräten besteht die Möglichkeit, einen Teil des benötigten Strombedarfs selber zu erzeugen. Je nach Ausrichtung der Module können mit den Mini-Solaranlagen ca. 300 bis 600 kWh Strom erzeugt werden.

Gefördert wird die Installation einer Mini-Solaranlage (max. 600 Watt am Wechselrichter) mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von:

1. Mini-Solaranlage mit max. 300 Watt Wechselrichter 50 Euro.

2. Mini-Solaranlage mit max. 600 Watt Wechselrichter 100 Euro.

Bei 100 Anlagen mit einem 600-Watt-Wechselrichter können somit 60.000 kWh Strom im Jahr erzeugt und entsprechend 24 Tonnen CO2 eingespart werden.

„Durch die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand und bei Neubauten soll eine nachhaltige Energieversorgung gesichert, das Klima geschützt und die Wohn- und Lebensqualität im Amt Itzstedt erhöht werden“, sagt Amtsvorsteher Bernhard Dwenger. Mitarbeiter im Amt haben bereits solche Anlagen im Betrieb.

Für Interessenten an einer großen PV-Installation läuft landesweit die Solaroffensive Schleswig- Holstein, eine Informationsoffensive der EKSH und ihrer Partner (www.solaroffensive-sh.de). Aber auch solch kleine Maßnahmen wie diese sind ein wichtiger Schritt in die Zukunft. „Genau für solche Projekte gibt es unser kommunales Klimaschutz-Förderprogramm „KliKom – mit kleinen Projekten groß rauskommen“, freut sich EKSH-Projektleiter Klaus Wortmann, „Wir sind gespannt, wie gut das Programm angenommen wird, es passt voll in die Zeit!“

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer oder Mieter von Wohngebäuden und Wohnungen in den Gemeinden des Amtes Itzstedt. Ebenso antragsberechtigt sind Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen mit Verwaltervertrag. Bei Anträgen von Mietern ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Der Anschluss ist nach den Anforderungen des Messstellenbetreibers (Schleswig-Holstein Netz AG) auszuführen.

Für die Beantragung ist bewusst nur ein einseitiges Antragsformular auszufüllen, das zusammen mit der Förderrichtlinie unter www.amtitzstedt.de abrufbar. ist Die Antragstellung ist ab dem 1.Mai 2022 möglich, dann tritt auch die Förderrichtlinie in Kraft. Die Anträge sind zu richten an:

Amt Itzstedt, Fördermittelmanagement, Segeberger Straße 41, 23845 Itzstedt oder per Mail an: foerdermittel@amt-itzstedt.de

Das Förderprogramm läuft bis zum 30. April 2023. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel vor dem 30. April 2023 aufgebraucht sein, endet das Förderprogramm früher.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Amtsverwaltung Thorsten Haderup und Herr Müller unter den Telefonnummern 0 45 35 / 50 92 25 und 0 45 35/ 50 92 24 zur Verfügung oder per E-Mail an foerdermittel@amt-itzstedt.de.


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